Geschäftsregeln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wohnungen an der Uniklinik
Friedrich-Ebert-Platz 2, 79106 Freiburg im Breisgau
Inhaber: Daniyar Shintassov (Einzelunternehmer)
§ 1 Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die
mietweise Überlassung von Ferienwohnungen unter dem Geschäftsnamen «Wohnungen an der
Uniklinik» bzw. «Apartments an der Uniklinik» (nachfolgend «Vermieter») an den Gast
(nachfolgend «Mieter»).1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es
sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss2.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Ferienwohnung vom Vermieter — entweder
direkt über die Website rentapartment-freiburg.com oder über eine Buchungsplattform
(z. B. Booking.com, Airbnb) — bestätigt wurde.2.2 Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Der Mieter haftet für alle
weiteren Personen, die mit ihm anreisen.
§ 3 Preise und Zahlung3.1 Der vereinbarte Übernachtungspreis ist im Bestätigungsdokument ausgewiesen und
enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.3.2 Die Übernachtungssteuer (Kurtaxe) der Stadt Freiburg im Breisgau in Höhe von
derzeit 5 % gemäß städtischer Satzung ist im vereinbarten Übernachtungspreis bereits
enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen oder berechnet. Sollte die Stadt
Freiburg den gesetzlichen Steuersatz künftig anpassen, gilt der jeweils gültige
Satz, der im Übernachtungspreis enthalten ist.3.3 Die Zahlung erfolgt entweder im Voraus über die jeweilige Buchungsplattform oder
nach gesonderter Rechnung per Banküberweisung.
§ 4 Anreise und Selbst-Check-in (Schlüsseltresor)4.1 Die Ferienwohnungen verfügen über einen kontaktlosen Selbst-Check-in. Der Mieter
erhält rechtzeitig vor Anreise die individuellen Code- und Standortinformationen für
den Schlüsseltresor.4.2 Der Standard-Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich, der Check-out bis 11:00 Uhr.
Flexible Zeiten sind nach Absprache möglich, sofern die Wohnung vor bzw. nach dem
Aufenthalt verfügbar ist.4.3 Der Vermieter ist beim Einzug grundsätzlich nicht persönlich anwesend. Eine
Schlüsselübergabe vor Ort findet in der Regel nicht statt. Es werden keine
Anmeldeformulare am Empfang ausgefüllt; die für die Beherbergungsmeldung
erforderlichen Daten werden bei der Buchung bzw. über die jeweilige Buchungsplattform
erhoben.4.4 Schlüsselrückgabe und Verlust:
(a) Der Mieter ist verpflichtet, den erhaltenen Code vertraulich zu behandeln und
den Schlüssel nach Aufenthaltsende an dem vereinbarten Ort in der Wohnung zu
hinterlegen.(b) Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für
die Nachfertigung eines Ersatzschlüssels.(c) Der Vermieter ist nicht verpflichtet, bei jedem Schlüsselverlust die
Schließanlage oder sämtliche Schlösser im Gebäude auszutauschen.(d) Im Falle einer Straftat (z. B. Einbruch, Diebstahl), die mit dem verlorenen
oder nicht zurückgegebenen Schlüssel im Zusammenhang stehen könnte, behält sich
der Vermieter ausdrücklich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters an die
zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.
§ 5 Pflichten des Mieters und Nutzung5.1 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Wohnung und ihrer
Einrichtung. Da der Check-in selbständig durch den Mieter ohne Beteiligung des
Vermieters erfolgt, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen:(a) Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Wohnung unmittelbar nach Anreise
zu prüfen. Vorhandene Schäden, Mängel oder Unvollständigkeiten sind dem Vermieter
innerhalb von 24 Stunden nach Anreise schriftlich (E-Mail genügt) anzuzeigen.(b) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Wohnung als in
ordnungsgemäßem und vertragsgemäßem Zustand übernommen.(c) Schäden oder Verunreinigungen, die beim Auszug durch das Reinigungspersonal
des Vermieters festgestellt werden, hat der Mieter gemäß § 280 BGB in vollem
Umfang zu ersetzen.(d) Im Streitfall dient die fotografische Dokumentation des Zustands bei der
Endreinigung als Nachweismittel.5.2 Die Anzahl der nutzenden Personen darf die im Buchungsdokument vereinbarte
Höchstzahl nicht überschreiten.5.3 Untervermietung oder die Weitergabe der Zugangsinformationen an Dritte sind
nicht gestattet.5.4 Rauchen ist in den Wohnungen und im gesamten Gebäudeinneren untersagt.
5.5 Haustiere sind nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des
Vermieters gestattet.5.6 Lärm- und Ruhestörungen, insbesondere zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, sind zu
vermeiden.
§ 6 Parkplatz6.1 Sofern im Buchungsdokument vereinbart, stellt der Vermieter dem Mieter einen
unbeschrankten Außenstellplatz vor dem Gebäude zur Verfügung. Die anteilige Gebühr
für den Stellplatz ist im Übernachtungspreis enthalten bzw. gesondert ausgewiesen.6.2 Der Zugang zum Stellplatz erfolgt über eine versenkbare Sperre (Poller/Schranke).
Der Mieter erhält den passenden Schlüssel zum Öffnen der Sperre über den
Schlüsseltresor.6.3 Der Stellplatz befindet sich im öffentlich zugänglichen Bereich vor dem Gebäude.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Beschädigungen, Diebstahl oder
Vandalismus am abgestellten Fahrzeug oder dessen Inhalt.6.4 Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Schlüssels zur Stellplatzsperre trägt der
Mieter die Kosten für die Ersatzbeschaffung. Der Schlüssel ist nach Aufenthaltsende
zusammen mit dem Wohnungsschlüssel an dem in der Wohnung vereinbarten Ort zu
hinterlegen.6.5 Bei Falschparken durch Dritte auf dem Stellplatz des Mieters bzw. unberechtigter
Nutzung des Stellplatzes ohne Bezahlung behält sich der Vermieter ausdrücklich vor,
das unberechtigt abgestellte Fahrzeug auf Kosten des Falschparkers durch einen
Abschleppdienst auf einen Verwahrplatz abschleppen zu lassen.
§ 7 Müll und Mülltrennung7.1 Der Mieter erhält zwei Schlüssel:
(a) Universalschlüssel für die Wohnung und den Hauseingang;
(b) kleinen Schlüssel für die schwarze Restmülltonne (Hausmüll).
7.2 Die Mülltrennung erfolgt nach den Vorgaben der Abfallwirtschaft Freiburg und der
Hausverwaltung in vier Fraktionen:(a) ⚫ Schwarze Tonne — Restmüll;
(b) 🟢 Grüne Tonne — Papier und Karton;
(c) 🟤 Braune Tonne — Bioabfall. Bioabfall darf ausschließlich in
biologisch abbaubaren Papier- oder Bio-Beuteln entsorgt werden; das Entsorgen
in herkömmlichen Kunststoff- oder Cellophanbeuteln ist ausdrücklich untersagt;
(d) 🟡 Gelbe Wertstoffsäcke — Kunststoff, Aluminium, Verbundverpackungen und
sonstige recyclebare Materialien. Gelbe Säcke sind in dem dafür vorgesehenen
Bereich auf der Rückseite des Gebäudes abzulegen (insbesondere bei längeren
Aufenthalten).7.3 Der Mieter ist verpflichtet, die Mülltrennung korrekt durchzuführen. Sollten
dem Vermieter aufgrund einer fehlerhaften Mülltrennung des Mieters Bußgelder,
Sonderentgelte, Strafzahlungen oder Abmahnungen durch die Stadt Freiburg, die
Hausverwaltung, den Entsorgungsbetrieb oder sonstige Dritte auferlegt werden, ist
der Mieter verpflichtet, diese Beträge gemäß § 280 BGB in vollem Umfang zu
erstatten.
§ 8 Internet (WLAN)8.1 Der Vermieter stellt dem Mieter während des Aufenthalts einen Internetzugang
(WLAN) zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung
und auf eigenes Risiko des Mieters.8.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich für rechtlich
zulässige Zwecke zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, urheberrechtlich
geschützte Werke (z. B. Filme, Musik, Software, Spiele) ohne entsprechende
Berechtigung herunterzuladen, hochzuladen, weiterzuverbreiten oder anderweitig
öffentlich zugänglich zu machen, sowie sonstige rechtswidrige Inhalte abzurufen
oder zu verbreiten.8.3 Sämtliche Rechtsverstöße über den vom Vermieter bereitgestellten Internetzugang
gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von
sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Abmahnkosten, Schadenersatz,
Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Bußgelder) frei, die im Zusammenhang mit einer
durch den Mieter oder einen seiner Begleiter über den Internetanschluss begangenen
Rechtsverletzung entstehen.8.4 Im Falle einer Abmahnung oder eines sonstigen rechtlichen Vorgehens durch
Rechteinhaber, Rechtsanwaltskanzleien oder Behörden im Zusammenhang mit der
Internetnutzung während des Aufenthalts des Mieters behält sich der Vermieter
ausdrücklich vor, die personenbezogenen Daten des Mieters (Name, Adresse,
Aufenthaltszeitraum, Kontaktdaten) an die jeweiligen Anspruchsteller bzw. deren
Anwälte zu übermitteln, damit diese die Ansprüche unmittelbar gegenüber dem Mieter
geltend machen können. Der Mieter erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis
mit dieser Datenweitergabe.
§ 9 Haftung des Vermieters9.1 Der Vermieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.9.2 Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn diese auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wurde.9.3 Da der Selbst-Check-in ohne persönliche Anwesenheit des Vermieters erfolgt,
übernimmt der Vermieter insbesondere keine Haftung für:(a) Sachen und Wertgegenstände, die der Mieter in der Wohnung zurücklässt;
(b) Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Wohnung oder ihrer Einrichtung
durch den Mieter oder seine Begleitpersonen verursacht werden;(c) Schäden infolge eigenmächtiger Aktivitäten des Mieters außerhalb der Wohnung
(z. B. Stadtbesichtigungen, Ausflüge in den Schwarzwald);(d) Schäden, Diebstahl oder Vandalismus am Fahrzeug des Mieters auf dem
Außenstellplatz (siehe § 6.3).9.4 Eine Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung
nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
§ 10 Haftung des Mieters10.1 Der Mieter haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an der
Wohnung, der Einrichtung und am Gemeinschaftseigentum während des Aufenthalts.10.2 Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens beim Check-out,
schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen.
§ 11 Stornierung und Rücktritt11.1 Stornierungsbedingungen richten sich nach der bei Buchung jeweils ausgewählten
Tarifoption (z. B. flexible Stornierung, nicht erstattbar). Bei Buchung über
Drittplattformen gelten zusätzlich deren Stornierungsregeln.11.2 Bei Nichtanreise (No-Show) ohne vorherige Absage fällt der volle vereinbarte
Aufenthaltspreis an.
§ 12 DatenschutzDie Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des
Vermieters, die auf der Website rentapartment-freiburg.com einsehbar ist.
§ 13 Schlussbestimmungen13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Freiburg im
Breisgau.13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Juni 2026 -
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Daniyar Shintassov
Wohnungen an der Uniklinik
Friedrich-Ebert-Platz 2
79106 Freiburg im Breisgau
DeutschlandRechtsform: Einzelunternehmer
Kontakt:
Telefon: +49 7632 8282101 (Rezeption)
Telefon: +49 7632 8282104 (Büro)
Mobil: +49 157 78406893
Telefax: +49 7632 8282102
E-Mail: apartment.uniklinik@gmail.comUmsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE281923993Steuernummer:
06475/52055Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Daniyar Shintassov
Friedrich-Ebert-Platz 2, 79106 Freiburg im Breisgau---
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.---
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